VfmP informiert: Querschnittgelähmte Klägerin hat Anspruch auf Übernahme der Kosten für ein behindertengerechtes Fahrzeug
![Titelbild zum Gerichtsurteil - GoodLifeStudio](https://sp-ao.shortpixel.ai/client/to_webp,q_glossy,ret_img,w_800,h_534/https://www.vfmp.de/wp-content/uploads/2021/01/iStock-1226175255-1024x683.jpg)
Es ist ein Urteil mit Signalwirkung: Das Sozialgericht Detmold hat einer querschnittgelähmten Rollstuhlfahrerin im Streit mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe recht gegeben. Dieser muss der Mutter von zwei Kindern ein gebrauchtes Fahrzeug mitsamt dem rollstuhlgerechten Umbau im Wert von 28.500 Euro bezahlen.