VfmP informiert: Querschnittgelähmte Klägerin hat Anspruch auf Übernahme der Kosten für ein behindertengerechtes Fahrzeug
Es ist ein Urteil mit Signalwirkung: Das Sozialgericht Detmold hat einer querschnittgelähmten Rollstuhlfahrerin im Streit mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe recht gegeben. Dieser muss der Mutter von zwei Kindern ein gebrauchtes Fahrzeug mitsamt dem rollstuhlgerechten Umbau im Wert von 28.500 Euro bezahlen.