Behindertengerechte Mietwagen

24. Januar 2022

Beitragsdatum

Marcus Harner

Autor

Behindertengerechte Mietwagen

24. Januar 2022

Beitragsdatum

Marcus Harner

Autor

Mietwagen
Mietwagen

Für Menschen mit einer Mobilitätseinschränkung ist das Auto oftmals ein besonders wichtiger Baustein ihrer Lebensqualität. Umso wichtiger ist es, dass die Mobilitätskette lückenlos ist, also auch dann, wenn zum Beispiel das eigene Auto noch umgebaut werden muss oder in der Werkstatt ist. Dafür eignen sich besonders gut behindertengerecht umgebaute Mietwagen, die als Kurzzeitvermietung für die Familienfeier oder auch als Langzeitvermietung, zum Beispiel als Versicherungsleistung, zur Verfügung stehen.

Sowohl Aktiv- als auch Passivfahrer möglich

Mietwagen gibt es sowohl für Selbstfahrende (aktiv) als auch für Mitfahrende (passiv). Für aktiv Fahrende wird weitgehend die ganze Bandbreite an Umrüstungen angeboten – vom Lenkrad-Drehknauf über Handgasbremsgeräte bis zur Rollstuhlverladung. Achten Sie bei der Anmietung darauf, dass die Umbauten im Mietfahrzeug denen entsprechen müssen, die in Ihrem Führerschein eingetragen wurden. Gegebenenfalls müssen entsprechende Anpassungen vorgenommen werden, bevor Sie das Fahrzeug nutzen.

Für passiv mitfahrende Menschen kommen meist Fahrzeuge mit Heckausschnitt und Rampe infrage. Für die Beförderung von mehreren Personen mit Behinderung (meist Rollstuhlfahrer) gibt es größere Fahrzeuge mit Liftsystemen. Unabhängig davon, ob Sie Selbst- oder Mitfahrer sind, sollten Sie darauf achten, dass Sie möglichst wenig Kompromisse eingehen müssen. Das ist nicht nur eine Frage des Komforts, sondern auch der Sicherheit.

Mietwagen für Aktiv- und Passivfahrer
Mietwagen für Aktiv- und Passivfahrer

Mietvertrag abschließen

Haben Sie ein geeignetes Fahrzeug gefunden, geht es um den Vertragsabschluss und die Festlegung der Nutzungsdauer. Die Vertragsbedingungen unterscheiden sich im Wesentlichen nicht vom Vertragsinhalt gewöhnlicher Mietwagen. Aufgrund der teilweise hohen Umbaukosten ist der Mietpreis jedoch gegebenenfalls etwas höher. In einigen Fällen können die Kosten bei einem Kostenträger eingereicht werden. Falls diese Möglichkeit bei Ihnen besteht, sollten Sie das unbedingt vor Abschluss des Mietvertrags mit dem entsprechenden Kostenträger klären, weil Ihr Anspruch ansonsten verfallen kann.

Zum Abschluss des Mietvertrags sind die Vorlage des Führerscheins, des Personalausweises, die Zustimmung zu einer Selbstbeteiligung im Schadensfall (um 500,– €) oder auch eine Vorauszahlung üblich. Wichtig ist, dass Sie bei der Übergabe des Fahrzeugs eine gründliche Unterweisung in die behindertengerechten Umbauten erhalten und gegebenenfalls eine Probefahrt machen. Lassen Sie sich dafür Zeit und fragen Sie lieber einmal zu viel als zu wenig nach, wenn Sie sich unsicher sind.

Viele Mitgliedsbetriebe des VFMP haben eine eigene Mietwagenflotte, die sie für ihre Kunden bereithalten. Falls Sie einen behindertengerechten Mietwagen suchen, können Sie sich also vertrauensvoll an einen unserer Mitgliedsbetriebe in Ihrer Nähe wenden. Die Mitarbeiter dort beraten Sie gerne unverbindlich und kostenfrei.

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