Gebrauchte behindertengerechte Fahrzeuge

29. Oktober 2021

Beitragsdatum

Frank Sodermanns

Autor

Gebrauchte behindertengerechte Fahrzeuge

29. Oktober 2021

Beitragsdatum

Frank Sodermanns

Autor

Gebrauchtwagen
Gebrauchtwagen

Hat man keinen Kostenträger beim Fahrzeugkauf im Boot, ist die vermutlich am häufigsten gestellte Frage: „Was kostet ein Fahrzeug-Umbau?“. Nicht selten schließt sich die Frage an: „Haben Sie auch etwas Gebrauchtes im Angebot?“. Der Markt für gebrauchte umgebaute Fahrzeuge ist zwar nicht klein, aber verglichen mit dem üblichen Gebrauchtwagenmarkt doch eher eine Nische.

Zum Teil ist es etwas undurchsichtig, denn man findet in der Regel schwer einen genau passend umgebauten Gebrauchtwagen. Umbauten sind teilweise sehr individuell und müssen unter Umständen auf den neuen Besitzer angepasst werden. Ausnahmen dabei können Beifahrer-Lösung sein, bei denen man mit dem Rollstuhl über eine Rampe oder Lift in das Fahrzeug hineinfährt. Sobald es aber um Selbstfahrer-Umbauten geht, findet man nur sehr unwahrscheinlich genau das, was zum persönlichen Krankheitsbild passt. Sollte man aber dennoch fündig werden, empfehlen wir unbedingt einige Punkte zu berücksichtigen.

Fachmännischen Rat einholen

Der erste Eindruck ist wichtig beim Händlerkauf. Wirkt das Unternehmen gar unseriös, sollte man ganz genau hinschauen oder im Zweifelsfall lieber die Finger davonlassen. Idealerweise ist der Verkäufer schon mehrere Jahre aktiv am Markt tätig und ein Blick auf die gängigen Bewertungsportale wie Google es anbietet, spiegeln häufig die Erfahrungen anderer Käufer wider.

Das Fahrzeug selbst sollte nach Möglichkeit immer bei gutem Wetter besichtigt werden. Hat es geregnet und sind viele Wassertropfen auf dem Fahrzeug, sieht man Lackschäden nicht mehr so leicht. Das gilt genauso für Steinschläge auf der Windschutzscheibe. Gerade als Rollstuhlfahrer sind manche Stellen schwierig oder gar nicht zu erreichen. Wie sieht das Fahrzeug von unten aus? Ist der der Motorraum trocken oder gibt es ölige Stellen? Auch die Schläuche dürfen nicht porös sein. Eine fachmännische Begleitung, zumindest bei einem zweiten Besuch, ist ratsam. Nicht zuletzt sehen vier Augen mehr als zwei.

Lückenlose Dokumentation überprüfen

Zum Fahrzeug selbst sollte es unbedingt eine Checkliste, ein Serviceheft oder irgendeine andere Art der Dokumentation des Werdegangs geben. Ein ordentlich gepflegtes Fahrzeug ist checkheftgepflegt und regelmäßig gewartet. Lassen Sie sich unbedingt die schriftliche Dokumentation dazu vorlegen. Auch Werkstatt-Rechnungen, zum Beispiel über Bremsbelagwechsel, sind gute Anhaltspunkte.

Das betrifft auch den Umbau. In der Regel sind einmal jährlich technische Kontrollen für den Umbau nötig, die unbedingt eingehalten werden sollten. Diese UVV-Checks werden im Service-Heft dokumentiert und zusätzlich gibt es ein Siegel am Fahrzeug, auf dem die letzte Überprüfung notiert ist. Hier sollte genau hingeguckt werden.

Mobilität ist auch mit einem gebrauchten Fahrzeug möglich.
Mobilität ist auch mit einem gebrauchten Fahrzeug möglich.

Eine Garantie gibt Sicherheit

Der Kilometerstand muss zum Gesamteindruck und zum Tag der Erstzulassung passen. Ein Fahrzeug das optisch schon einiges hinter sich hat, hat in der Regel auch eine höhere Laufleistung. Ein stark abgenutztes Pedalgummi auf dem Bremspedal, sollte zum Kilometerstand passen. Ist die Laufleistung auffällig niedrig, könnte ein Tachomanipulation dahinterstecken. Behobene Unfallschäden sollten genau dokumentiert und durch eine Fachwerkstatt gemäß Herstellervorgaben repariert worden sein.

Beim guten Gebrauchtwagenkauf hat das Fahrzeug eine frische Haupt- und Abgasuntersuchung, eine frische Inspektion gemäß Herstellervorgabe (dokumentiert) und eine frische technische Überprüfung der vorhandenen Umbauten. Somit kann man davon ausgehen, dass in den kommende 24 Monaten keine größeren Probleme zu erwarten sind. Kauft man das Fahrzeug bei einem Händler, hat dieser eine Sachmängelhaftung von mindestens einem Jahr. Darüber hinaus kann er noch eine Garantie von 12 oder 24 Monaten gewähren. Ist ein Händler dazu nicht bereit, hat er wohl selbst keinen guten Eindruck vom Fahrzeug. Die Garantie sollte man sich auf jeden Fall schriftlich bestätigen lassen.

Vorsicht bei Anpassungen am Umbau

Ist kein Fahrzeugexperte im Freundes- oder Familienkreis zu finden, sind Gebrauchtwagen-Siegel oder unabhängige Bewertungen von Sachverständigenorganisationen wie dem TÜV, Dekra oder KÜS eine gute Möglichkeit, um sich abzusichern. Die Kosten für den Sachverständigen muss der Käufer in der Regel selbst tragen. Lassen Sie sich auf keinen Fall unter Druck setzen. Aussagen wie: „Ich habe noch fünf andere Käufer, sie müssen sich jetzt entscheiden“, sind unseriös. Eine kurze Bedenkzeit sollte in jedem Fall möglich sein.

Wichtig: Vor dem Kauf sind die Umbauten natürlich genauestens auszuprobieren. Kommt man selbst oder die Begleitperson mit dem Umbau zurecht oder müssen noch Anpassungen durchgeführt werden? Deckt sich der Umbau gegebenenfalls mit meinen Eintragungen (Schlüsselzahlen) gemäß meinem Fahreignungsgutachten (Führerscheineintrag). Je nachdem welche Anpassungen gemacht werden müssen, ist dazu eine qualifizierte Umbauwerkstatt notwendig, die über das entsprechende Fachwissen verfügt. Bei größeren Anpassungen ist unter Umständen sogar eine neue TÜV-Abnahme des Umbaus nötig und kann einige tausend Euro zusätzlich kosten. Es ist also besonders wichtig, den Umbau im Vorfeld genau zu prüfen.

Probefahrt machen

Sollte man einen Selbstfahrer-Umbau erwerben, darf man auf keinen Fall vergessen, dass alle Fahrhilfen in den Führerschein eingetragen werden müssen. Das gilt für die Brille genauso wie für das Links- oder Handgas. Hält man sich hier nicht an die Vorschriften, fährt man gegebenenfalls ohne Versicherungsschutz. Im Falle eines Falles ist man in der Beweispflicht, dass man mit den Fahrhilfen sicher fahren kann. Dann hilft in der Regel nur ein nach erfolgreicher Fahreignungsprobe ausgestelltes Fahreignungsgutachten vom TÜV.

Zu guter Letzt ist eine Probefahrt obligatorisch.

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